Arzneimittelversorgung im Pflegeheim vereinfacht
Praxen dürfen Rezepte der heimversorgenden Apotheke jetzt direkt zuweisen
Die Arzneimittelversorgung von Bewohnern im Pflegeheim wurde – zeitlich befristet bis Dezember 2028 – vereinfacht.
Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ermöglicht den Arztpraxen nun, Rezepte für Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte direkt einer Apotheke zuzuweisen.
Der eRezept-Token wird mit dem E-Mail-Dienst KIM an die heimversorgende Apotheke übermittelt. Apothekenpflichtige Medizinprodukte werden derzeit ausschließlich über Muster 16 und nicht elektronisch verordnet.
Die Voraussetzungen für die Direktzuweisung sind folgende:
- Heim und Apotheke haben einen Heimversorgungsvertrag geschlossen und
- die Apotheke hat mit der Arztpraxis eine Absprache getroffen.