Verordnungen

Arzneimittelversorgung im Pflegeheim vereinfacht

Praxen dürfen Rezepte der heimversorgenden Apotheke jetzt direkt zuweisen

Die Arzneimittelversorgung von Bewohnern im Pflegeheim wurde – zeitlich befristet bis Dezember 2028 – vereinfacht.

Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ermöglicht den Arztpraxen nun, Rezepte für Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte direkt einer Apotheke zuzuweisen.

Der eRezept-Token wird mit dem E-Mail-Dienst KIM an die heimversorgende Apotheke übermittelt. Apothekenpflichtige Medizinprodukte werden derzeit ausschließlich über Muster 16 und nicht elektronisch verordnet.

Die Voraussetzungen für die Direktzuweisung sind folgende:

  1. Heim und Apotheke haben einen Heimversorgungsvertrag geschlossen und
  2. die Apotheke hat mit der Arztpraxis eine Absprache getroffen.