Blutabnahme in der Apotheke: gefährliche Doppelstruktur
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz tritt am 2. Juli in Kraft. Apotheken dürfen künftig venöse Blutabnahmen durchführen, Schnelltests anbieten, Risiken für Herzerkrankungen oder Diabetes messen und in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept abgeben. Das klingt nach pragmatischer Entlastung. Es ist das Gegenteil.
Müdigkeit kann eine Depression sein. Rückenschmerzen können auf einen Tumor hinweisen. Husten kann eine Herzinsuffizienz anzeigen. Solche Zusammenhänge erschließen sich nicht durch Algorithmen oder Schnelltests, sondern durch ärztliche Erfahrung, körperliche Untersuchung und klinisches Urteilsvermögen.
„Die Politik kürzt den Arztpraxen Milliarden und finanziert gleichzeitig den Apotheken neue Leistungen, für die sie nicht ausgebildet sind. Das ist keine Versorgungsreform. Das ist eine Versorgungsillusion", sagt Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB).
„Apothekerinnen und Apotheker sind exzellente Pharmazeutinnen und Pharmazeuten – und unverzichtbar in der Arzneimittelversorgung. Doch ihre Ausbildung ist eine andere als die ärztliche. Beides hat seinen Platz. Die Grenze zwischen beiden Berufsfeldern willkürlich aufzuweichen, schafft keine bessere Versorgung, sondern neue Risiken.“
Dr. Stefan Roßbach-Kurschat, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVBB, ergänzt: „Wer glaubt, Ersteinschätzungen und Erstellen von Testergebnissen in Apotheken könne die Primärarztversorgung ersetzen, hat deren Wesen nicht verstanden. Ärztliche Diagnostik und Therapie sind kein Baukastensystem. Man kann nicht einzelne Teile herauslösen und anderen Berufsgruppen übertragen, ohne die diagnostische Verantwortungskette zu beschädigen.
Die Ausweitung ärztlicher Kompetenzen auf fachfremde Strukturen schafft zusätzliche Schnittstellen, Mehrarbeit und erhöht das Risiko von Fehleinschätzungen. Das Ergebnis ist absehbar: Patientinnen und Patienten werden mehrfach durch das System geschleust. Dadurch entsteht keine Entlastung, sondern Doppelarbeit mit weniger Zeit für die eigentliche Patientenversorgung.“