Verordnungen

Covid-19 – Impfsaison 2026/2027

Bezugsweg von Impfstoffen

Auch für die kommende Impfsaison 2026/27 wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der an die Variante LP.8.1 angepasste COVID-19-Impfstoff empfohlen. Unter der Berücksichtigung des Verfallsdatums wird der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer weiterhin vom Bund bereitgestellt.

Impfstoffbezeichnung

Spätestes Verfallsdatum

Comirnaty LP.8.1 30 für Erwachsene

(ab 12 Jahren)

28.02.2027

Comirnaty LP.8.1 10 für Kinder

(5 bis 11 Jahre)

31.08.2026

Comirnaty LP.8.1 3 für Kleinkinder

(6 Monate bis 4 Jahre)

30.09.2026

Zum Zeitpunkt des Erreichen des Verfallsdatums erfolgt der Impfstoffbezug gemäß der Brandenburger Impfvereinbarung über den Sprechstundenbedarf!

Kostenträger bis zum Verfallsdatum: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Kostenträger nach Verfallsdatum:       AOK Nordost

Bitte beachten Sie:

Die an XFG angepassten Covid-19-Impfstoffe sind zwar von der STIKO empfohlen, haben aber noch keinen Einzug in die Schutzimpfungsrichtlinie gefunden und sind damit auch keine Kassenleistung.

Die STIKO geht davon aus, dass die an LP.8.1- und XFG-angepassten Imfpstoffe „gleichgut vor schweren Covid-19-Erkrankungen“ schützen.

Die STIKO empfiehlt aktuell eine jährliche COVID-19-Auffrischimpfung im Spätsommer/Frühherbst für alle Personen ab 75 Jahren.

Diese eingeschränkte STIKO-Empfehlung ist bislang vom G-BA noch nicht in die Schutzimpfungs-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss übernommen worden. In der gültigen Fassung besteht weiterhin die Standardimpfempfehlung zur Auffrischung für Personen ab 60 Jahren.