Covid-19 – Impfsaison 2026/2027- Aktualisierung
COVID-19-Impfstoffe (aktuelle Lage)
- Erwachsene & Kinder ab 12 Jahren:
- Nur über den Bund (BAS) und in Mehrdosen (Comirnaty LP.8.1)
- Einzelimpfstoff (Proteinbasiert oder mRNA- XFG-Variante) ist derzeit über den Sprechstundenbedarf nicht wirtschaftlich verordnungsfähig.
- Kinder (5 bis 11 Jahre) als Indikationsimpfung:
- Comirnaty XFG 10 µg-Kinderimpfstoff –von STIKO empfohlen, aber (noch) keine Kassenleistung.
- Die KV befindet sich im Gespräch mit den Krankenkassen, um eine tragfähige Lösung zu finden.
- Kinder (6 Monate–4 Jahre) als Indikationsimpfung:
- Nur über den Bund (BAS) und in Mehrdosen (Comirnaty LP.8.1) mit dem Verfallsdatum 30.09.2026
- Nach Ausschöpfung der Bundbestände analog zu Punkt 2 mit Comirnaty XFG 10 µg fortführen.
Restbestände in den Praxen sollten fachgerecht entsorgt werden.
Auch für die kommende Impfsaison 2026/27 wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der an die Variante LP.8.1 angepasste COVID-19-Impfstoff empfohlen. Unter der Berücksichtigung des Verfallsdatums wird der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer weiterhin vom Bund kostenlos bereitgestellt.
Impfstoffbezeichnung | Spätestes Verfallsdatum |
|---|---|
Comirnaty LP.8.1 30 für Erwachsene (ab 12 Jahren) | 28.02.2027 |
Comirnaty LP.8.1 10 für Kinder (5 bis 11 Jahre) | 31.08.2026 |
Comirnaty LP.8.1 3 für Kleinkinder (6 Monate bis 4 Jahre) | 30.09.2026 |
Zum Zeitpunkt des Erreichens des Verfallsdatums erfolgt der Impfstoffbezug gemäß der Brandenburger Impfvereinbarung über den Sprechstundenbedarf!
Kostenträger bis zum Verfallsdatum: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Kostenträger nach Verfallsdatum: AOK Nordost
Bitte beachten Sie:
Die an XFG angepassten Covid-19-Impfstoffe sind zwar von der STIKO empfohlen, sind aber noch nicht in der Schutzimpfungsrichtlinie veröffentlicht und sind damit auch keine Kassenleistung.
Die STIKO geht davon aus, dass die an LP.8.1- und XFG-angepassten Impfstoffe, gleichgut vor schweren Covid-19-Erkrankungen“ schützen.
Die STIKO empfiehlt aktuell eine jährliche COVID-19-Auffrischimpfung im Spätsommer/Frühherbst für alle Personen ab 75 Jahren.
Diese eingeschränkte STIKO-Empfehlung ist bislang vom G-BA noch nicht in die Schutzimpfungs-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss übernommen worden. In der gültigen Fassung besteht weiterhin die Standardimpfempfehlung zur Auffrischung für Personen ab 60 Jahren.