Allgemein

Kriminologische Indikation bei Schwangerschaftsabbruch nach Vergewaltigung

Neue Arbeitshilfe für Ärztinnen und Ärzte

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg (MSGIV) weist darauf hin, dass Betroffene sexualisierter Gewalt, bei denen die Voraussetzungen für eine kriminologische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch vorliegen, in der Praxis häufig unnötig an Beratungsstellen verwiesen und zur Vorlage eines Beratungsscheins aufgefordert werden – obwohl die Ärztin bzw. der Arzt die Indikation in diesen Fällen selbst stellen kann. Grund ist oft Unsicherheit bezüglich der Rechtslage. Für die ohnehin belasteten Frauen bedeutet dies einen zusätzlichen, zeitaufwendigen Umweg.

Um hier Klarheit zu schaffen, hat das Ministerium die Arbeitshilfe „Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Indikation bei Betroffenen ab 18 Jahren" zur Kenntnisnahme übermittelt. Sie wurde von S.I.G.N.A.L. e.V. und pro familia Berlin mit fachlicher Unterstützung erarbeitet und enthält unter anderem eine Druckvorlage zur Ausstellung der kriminologischen Indikation.

Anlaufstellen in Brandenburg

Spezialisierte Beratungsangebote für Betroffene sexualisierter Gewalt:

Auf der Webseite des Projekts SOS nach Vergewaltigungen sind zudem alle Kliniken zu finden, die eine vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt anbieten:

Die vollständige Arbeitshilfe ist hier abrufbar.