Berufspolitik

GKV-Sparpaket: KBV und KVen berechnen Auswirkungen auf die ambulante Versorgung

Leistungsangebot anpassen

Um rund 2,7 Milliarden Euro will die Bundesregierung die Gelder für den ambulanten Bereich im nächsten Jahr kürzen. Gespart werden soll an allen Untersuchungen und Behandlungen. Auch Vorsorgeuntersuchungen, ambulante Operationen oder Impfungen, die bisher extrabudgetär vergütet wurden, sind betroffen.

Dass der geplanten „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ der Bundesgesundheitsministerin ein „einnahmenorientiertes Leistungsangebot“ der ambulanten Praxen folgen werde, hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, bei der jüngsten KBV-Vertreterversammlung in Hannover klargestellt.

KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben gemeinsam berechnet, wie sich die Sparpläne auf die Patientenversorgung auswirken können. In der Broschüre „Einnahmenorientiertes Leistungsangebot“ ist für alle Fachgruppen dargestellt, wie viele Behandlungsfälle die Praxen künftig noch bezahlt bekommen. Im kommenden Jahr wären demnach insgesamt rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert. Je nach Fachgruppe zeigt sich ein Minus von bis zu 23 Prozent.

Auch Brandenburger Praxen betroffen

In Brandenburg wären alle Fachgruppen von den Kürzungen betroffen. Bei den Hausärztinnen und Hausärzten wären beispielsweise von durchschnittlich 1.066 Fällen im Quartal nur noch 970 Fälle finanziert. Dies entspräche einer Vergütung von nur 91 Prozent der behandelnden Fälle.

Noch stärkere Einschnitte müssten die Rheumatologinnen und Rheumatologen befürchten: Nur noch 79 Prozent der behandelnden Fälle würden ihnen vergütet. Fachärztinnen und Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin könnten gar nur eine Vergütung von lediglich 77 Prozent der behandelnden Fälle erwarten.