Abrechnung

Ambulantes Operieren: Neue EBM-Leistungen

Für den Wechsel und das Entfernen eines Jejunostomiekatheters (OPS-Kodes 8-124.0 und 8-124.1) sowie das Entfernen eines Gastrostomiekatheters (OPS-Kode 8-123.1) gelten folgende neue Gebührenordnungspositionen in den Abschnitten 4.5.1 sowie 13.3.3 EBM:

  • GOP 04517/GOP 13413 (152,50 Euro)
  • GOP 04519/GOP 13414 (111,86 Euro)
  • GOP 04524/GOP 13416 (6,50 Euro)

Ist für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters eine Ösophago-Gastroduodenoskopie erforderlich, kann hierfür die GOP 04511 oder 13400 abgerechnet werden.

Weitere Anpassungen

Für den Wechsel eines Gastrostomiekatheters (OPS-Kodes 8-123.00 und 8-123.01) wurden die Legende und der obligate Leistungsinhalt der bestehenden GOP 04513 im Abschnitt 4.5.1 EBM und der GOP 13412 im Abschnitt 13.3.3 EBM angepasst.

Im Abschnitt 2 des AOP-Katalogs gibt es für die perkutan-endoskopische Gastrostomie mit und ohne jejunale Sonde die OPS-Kodes 5-431.22 bis 5-431.29, denen die GOP 13412 zugeordnet ist. Im fakultativen Leistungsinhalt dieser GOP wurde nun das Einführen einer jejunalen Sonde ergänzt.

Damit wird klargestellt, dass sowohl die Neuanlage als auch der Wechsel eines Gastrostomiekatheters einschließlich des Einführens einer jejunalen Sonde durch den Pylorus mit der GOP 13412 abgerechnet werden können.