SSB: Rezepturen sind nicht bezugsfähig
Rezepturen und auch Defekturen dürfen durch Apotheken nur auf der Grundlage von Verordnungen erfolgen, die für konkrete Patientinnen und Patienten ausgestellt sind. Hierzu hatte im März das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 C 2.24) entschieden, die Urteilsgründe liegen seit kurzem vor.
Bedeutung für Ihre Praxis
Rezepturen zur Anwendung in der Praxis können nicht mehr über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Weichen Sie bitte nach Möglichkeit auf Fertigprodukte aus oder nutzen Sie die Verordnung über ein Patientenrezept, wenn die Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV gegeben ist.