Liposuktion bei Lipödem: Neue GOPs und Regelungen ab 1. Juli
Bei Patientinnen mit Lipödem kann eine Liposuktion unabhängig vom Schweregrad erfolgen
Für eine Liposuktion bei Lipödem an Unterschenkel, Unterarm, Oberarm und Ellenbogen rechnen Ärztinnen und Ärzte ab 1. Juli die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 31095 (4.750 Punkte/605,17 Euro) ab. Für Eingriffe an Oberschenkel und Knie gilt die bestehende GOP 31096 (6.037 Punkte/769,14 Euro), die bisherige GOP 31097 entfällt.
Die bereits bestehenden Zeitzuschläge nach der GOP 31098 (bzw. GOP 36098) werden an die neuen Leistungen angepasst. Sie können bei Simultaneingriffen zu den GOP 31095 und GOP 31096 (bzw. GOP 36095 und GOP 36096) sowie bei Überschreitung der Schnitt-Naht-Zeit von 120 Minuten mit medizinischer Begründung zur GOP 31096 (bzw. GOP 36096) berechnet werden.
Die Kostenpauschale 40165 bleibt berechnungsfähig.
Voraussetzungen
Zur Qualitätssicherung hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem verschiedene Vorgaben festgelegt, die unter anderem die Voraussetzungen für die Indikationsstellung und die fachliche Qualifikation der diagnostizierenden und operierenden Ärztinnen und Ärzte regeln.
Unter anderem muss ein Vertragsarzt der Fachgruppe Innere Medizin und Angiologie, physikalische und rehabilitative Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten oder mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie bestätigen, dass die entsprechenden Diagnosekriterien und Indikationsvoraussetzungen vorliegen.
Der Operateur muss den BMI und gegebenenfalls die Waist-to-Height-Ratio dokumentieren.