Abrechnung
Gesundheitsuntersuchung von Heranwachsenden
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin dürfen bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr bis vollendetem 21. Lebensjahr die Gesundheitsuntersuchung GOP 01732 EBM abrechnen.
Dazu wurde die GOP in die Präambel des EBM-Kapitels 4 (Kinder- und Jugendmedizin) aufgenommen und im EBM-Abschnitt zu den Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen (Abschnitt 1.7 EBM) eine neue Bestimmung ergänzt.
Diese Änderung resultiert aus der Aufnahme der Gruppe der Heranwachsenden in den EBM Ende vergangenen Jahres.