CED-Vertrag mit der BARMER
Neuer Fokus-Bonus belohnt gezielte Verordnungen besonders wirtschaftlicher, rabattierter Arzneimittel
Zum 1. Juli 2026 wurde der Vertrag zur Versorgung von Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) mit der BARMER aktualisiert: Der Ampelbonus, der die Verordnung besonders wirtschaftlicher Arzneimittel belohnt, wird um eine neue Signalfarbe erweitert.
Worum geht es beim Ampelbonus?
Entsprechend ihrer Wirtschaftlichkeit werden auf Grundlage der dazu von der BARMER geschlossenen Rabattvereinbarungen die einschlägigen Arzneimittel unterschiedlichen Gruppen zugeordnet:
- grün: besonders wirtschaftliche Arzneimittel mit Rabattvereinbarung
- hellgrün: Fokus-Arzneimittel mit besonderer Wirtschaftlichkeit
- rot: Arzneimittel ohne Rabatt
Die teilnehmenden Praxen werden von der BARMER über die jeweils geltenden Ampeleinordnungen informiert.
Wenn die als „grün“ oder „hellgrün“ gekennzeichneten Arzneimittel einen DDD-Verordnungsanteil von 82 Prozent erreichen, wird der Ampelbonus fällig. Dieser beträgt 5 Euro je Patient und Quartal und wird von der BARMER ermittelt.
Für die Beratung der Patienten zu hellgrün gekennzeichneten rabattierten Arzneimitteln gibt es außerdem je Quartal und Patient mit entsprechender Verordnung einen Bonus von 20 Euro ohne gesonderte Abrechnung. Die dazu erforderlichen Auswertungen und Berechnungen übernimmt ebenfalls die BARMER. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das jeweilige Arzneimittel im aktuellen oder vorangegangenen Quartal verordnet wurden. Entscheidend ist, dass die verordnete Menge (DDD) im laufenden Abrechnungsquartal ausreicht.
Die Teilnahmeerklärung der Versicherten und die Patienteninformation ziert nun ein geändertes Logo der BARMER.
Den aktualisierten Vertrag finden Sie im Mitgliederportal der KVBB in der Rubrik Verträge.