Allgemein

Die Zulassungsgremien der KVBB suchen neue Mitglieder

Gestalten Sie mit!

Der Zulassungsausschuss und der Berufungsausschuss suchen interessierte Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ihren fachlichen Sachverstand und ihre Expertise zu Versorgungsaspekten in die spannende Arbeit der Zulassungsgremien einbringen möchten. Sie können sich im Zulassungsausschuss oder dem Berufungsausschuss engagieren. Die Ausschüsse kommen in verschiedenen Besetzungen zusammen, je nachdem, ob ärztliche oder psychotherapeutische Anträge  verhandelt werden.

Mitarbeit im Zulassungsausschuss

Der Zulassungsausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzte- und Psychotherapeutenschaft sowie Vertretenden der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Mitglieder des Zulassungsausschusses werden für ihre Aufgabenwahrnehmung durch den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) berufen. Die Vor- und Nachbereitung der Entscheidungen des Zulassungsausschusses wird durch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses gewährleistet.

Der Zulassungsausschuss ist die „Ein- und Austrittspforte“ in die vertragsärztliche Versorgung. Er entscheidet unter anderem über:

  • Zulassungsanträge
  • Anträge auf Anstellung in zugelassenen Praxen/Einrichtungen
  • Ermächtigungsanträge
  • Anträge auf Verlegung des Praxissitzes
  • Anträge über das Ruhen der vertragsärztlichen Tätigkeit
  • Beendigung der Zulassung bspw. bei Verzicht oder Zulassungsentzug
  • Beendigung der Anstellung oder Veränderung des zeitlichen Anstellungsumfangs

Mitarbeit im Berufungsausschuss

Der Berufungsausschuss hat als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung die Aufgabe, über Widersprüche gegen die Beschlüsse des Zulassungsausschusses zu entscheiden.

In ihm arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft sowie der gesetzlichen Krankenkassen zusammen.

Gut zu wissen: Organisatorisches

Die Sitzungen finden in den Räumen der KVBB in der Pappelallee 5 in 14469 Potsdam statt.

In der ärztlichen Besetzung kommt der Zulassungsausschuss mindestens einmal im Monat, in der psychotherapeutischen Besetzung maximal einmal im Quartal zusammen. In den Ferien werden keine Sitzungen abgehalten.

Der Berufungsausschuss tagt etwa alle sechs Wochen.

Die durch die Teilnahme entstehenden Kosten und das damit verbundene Engagement wird durch die KVBB entschädigt.

Jetzt sind Sie gefordert

Wenn Sie Interesse haben, Ihre Expertise in den Zulassungs- oder den Berufungsausschuss einzubringen, melden Sie sich gerne bei gst-za@kvbb.de bzw. gst-ba@kvbb.de.

Die Berufung in eines der Zulassungsgremien läuft mit einer Amtszeit von vier Jahren. Vor erstmaliger Berufung sind ein aktiver Austausch und Kennenlernen mit den ärztlichen und psychotherapeutischen Mitgliedern des jeweiligen Gremiums vorgesehen, in dem Sie einen detaillierten Einblick in die Arbeit der Ausschüsse gewinnen können.

Wir freuen uns über Ihr Engagement!