Abrechnung Verordnungen

Donanemab kann jetzt über den EBM abgerechnet werden

Für die intravasale Infusion mit Donanemab und anschließender Nachbeobachtung wird die neue GOP 02103 „Infusionstherapie mit Donanemab“ (147 Punkte/18,73 Euro) ab 1. Juli 2026 in den EBM aufgenommen.

Die Leistung umfasst die mindestens 30-minütige intravenöse Infusion des monoklonalen Antikörpers, die alle vier Wochen erfolgen muss, sowie die anschließende mindestens 30-minütige Beobachtung des Patienten. Die Dauer der Therapie ist auf maximal 18 Monate beschränkt.

Donanemab ist ein monoklonaler Antikörper zur Behandlung von Erwachsenen mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Störung und beginnender Demenz aufgrund der Alzheimer-Krankheit.

Voraussetzung für Abrechnung

Es dürfen jedoch nur Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachgruppen die Therapie mit Donanemab einleiten und überwachen:

  • Neurologie
  • Nervenheilkunde
  • Neurologie und Psychiatrie
  • Psychiatrie und Psychotherapie

Damit wird eine Vorgabe der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesuasschusses (G-BA) umgesetzt.

Zudem darf die Therapie nur unter Aufsicht eines interdisziplinären Teams erfoglen. Dies muss gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angezeigt werden. Dafür finden Sie im KVBB-Abrechnungsportal ein Formular. Dieses füllen Sie einmalig aus und schicken es an die KVBB.

Kennzeichnung bestehender GOP für extrabudgetäre Vergütung

Für die Diagnostik der Amyloid-Beta-Pathologie im Zusammenhang mit der Indikationsstellung der Therapie mit Donanemab rechnen Ärzte für die Lumbalpunktion die GOP 02342 ab.

Die Abrechnung der Diagnostik mittels MRT-Untersuchung des Neurocraniums vor Einleitung der Therapie und im Zusammenhang mit der Therapie erfolgt mit der GOP 34410 EBM.

Die Kennzeichnung der GOP 02342 und 34410 erfolgt mit dem Buchstaben A.

Die GOP 32407 bis 32409 sind im Zusammenhang mit der Indikationsstellung von Donanemab berechnungsfähig. Praxen kennzeichnen sie ebenfalls mit dem Buchstaben A.