Berufspolitik

„Enttäuschung und Schock der Kolleginnen und Kollegen sind groß“

Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), über Kritik am GKV-Sparpaket und die Auswirkungen für Brandenburg

Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der KVBB
© KVBB / Kathleen Friedrich

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen. Was sind Ihre größten Kritikpunkte?

Die Belastung des ambulanten Sektors ist mit drei Milliarden Euro überproportional zu den eigentlichen Gesamtkosten. Die Behandlungen in den ambulanten Praxen sind nur für 16 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen verantwortlich. Wir versorgen jedoch 97 Prozent aller Fälle. Des Weiteren gibt es fachliche und inhaltliche Fehler in der Gesetzgebung, beispielsweise die Rückberechnung der TSVG-Leistungen in die MGV. Hier wurde fälschlicherweise nur der Zeitraum 2023 bis 2025 berücksichtigt, was dem ambulanten Sektor Defizite im dreistelligen Millionenbereich beschert.

Am meisten ärgert mich aber, dass durch die Sparmaßnahmen eine schlechtere Versorgung für die Bevölkerung billigend in Kauf genommen wird bis hin zu künftig höheren Anteilen an Eigenzahlerleistungen. Das ist sozial ungerecht. Es ärgert mich umso mehr, da sich der Staat bei der vollständigen Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus seiner Verantwortung stiehlt.

Können Sie dem Gesetz auch etwas Positives abgewinnen?

Nein. Denn anders, als angekündigt, handelt es sich um ein reines Sparpaket ohne jegliche strukturelle Reformen.  Besser wäre gewesen, zuerst die notwendigen Strukturreformen anzugehen: Eine gezielte Patientensteuerung, verbunden mit Verbindlichkeiten für Patientinnen und Patienten wäre der richtige erste Schritt. Im zweiten Schritt hätte man dann die noch übrig bleibenden Defizite beziffern können.

Warum ist das Gesetz für Brandenburg besonders brisant?

Gerade in einem Flächenland mit bisher wenig universitären Studienabgängern der Medizin ist die Nachwuchsgewinnung eine Herausforderung und wird dadurch erschwert. Hinzu kommt, dass in einem Flächenland jede Praxis, die aufgrund der Sparmaßnahmen nicht nachbesetzt wird oder eher vom „Netz“ geht, versorgungsrelevant ist - und somit eine Lücke reißt. Gerade im fachärztlichen und psychotherapeutischen Sektor, die es besonders hart trifft,-wird es zu einer Kumulierung der Praxissitze kommen. Die Praxen werden versuchen, bei steigenden Nebenkosten Synergien zu nutzen, um wirtschaftlich rentabel zu bleiben.  Für die Menschen bedeutet das weitere Wege in die Praxen. Bei einer ebenfalls mangelhaften Infrastruktur dürfte das für die Patientinnen und Patienten mitunter zu einer Hürde zum Zugang ambulanter medizinischer Versorgung werden.

Wie wird sich das Gesetz konkret auf die Praxen auswirken?

Sie werden ihr Angebot an die gedeckelten Ausgaben anpassen müssen. Wenn alle Neuregelungen feststehen und die finanziellen Auswirkungen seriös berechenbar sind, werden sie ihre Zahlen analysieren und abwägen, was geht und was eben nicht mehr. Ein politischer Appell an das ärztliche Ethos wird sich hier aus meiner Sicht nicht mehr bemühen lassen. Dazu sind die Enttäuschung und auch der Schock über die Radikalität der Sparmaßnahmen zu groß bei den Kolleginnen und Kollegen.

Welche Maßnahmen muss die KVBB jetzt ergreifen?

Wenn alle noch offenen Beschlüsse durch den Bewertungsausschuss bekannt sind, können wir den Praxen Unterstützung hinsichtlich finanzieller Planung geben. Gleichzeitig müssen wir durch eine kluge Gestaltung des Honorarverteilungsmaßstabs versuchen, den Mangel zu verwalten und die größten Verwerfungen auch innerhalb von Fachgruppen abzufedern. Hierzu gibt es natürlich auch Austausch mit anderen Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Was können Sie jetzt noch politisch bewegen?

Wir werden nicht nachlassen, auf die Folgen dieser Gesetzgebung hinzuweisen und müssen natürlich auch an die anstehenden Vorhaben, wie die Notfallreform und die Primärarztversorgung denken und hier auf praxistaugliche Lösungen hinwirken. Der Gedanke, dass der Wegfall der TSVG-Regelung eine primärärztliche Versorgung konterkariert, scheint dem Gesetzgeber anscheinend nicht gekommen zu sein.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Steiniger.

 

Die Fragen stellte Christian Wehry.