Abrechnung Honorar

Gericht setzt Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen vorläufig aus

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat per einstweiligem Rechtsschutz entschieden, dass die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Absenkung der Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent vorläufig nicht zur Anwendung kommt.

Der entsprechende Beschluss ist seit 1. April 2026 in Kraft. Damit werden ambulante psychotherapeutische Leistungen im Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg bis auf Weiteres ohne die vorgesehene Absenkung vergütet.
Für betroffene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedeutet dies zunächst nur eine vorläufige Entlastung.

Denn das zugrundeliegende Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig. Die gerichtliche Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz stellt keine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der beschlossenen Absenkung dar. Die Auszahlung der nicht abgesenkten Bewertung kann daher nur unter Vorbehalt erfolgen.

Auch die Brandenburger Krankenkassen haben bestätigt, dass die Zahlungen derzeit unter dem Vorbehalt späterer Nachprüfungen, Korrekturen und Rückforderungen geleistet werden. Die Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg wird über weitere Entwicklungen sowie mögliche Auswirkungen auf die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen rechtzeitig informieren. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in Ihren Honorarunterlagen.