GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet
Was das für die Mitglieder der KVBB bedeutet
Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet, damit ist der Weg frei: Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Was das Gesetz vorsieht
Für die ambulante Versorgung bedeutet das Gesetz unter anderem zwei einschneidende Änderungen:
- Die Ausgaben für ambulante ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen werden global gedeckelt.
- Die Vermittlungspauschalen entfallen. Bisher erhielten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte damit einen finanziellen Anreiz, Patientinnen und Patienten zeitnah an Fachärzte zu vermitteln.
Das Gesetz ist noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eine finale Auswertung der konkreten Auswirkungen auf die Praxen in Brandenburg liegt daher noch nicht vor. Wir erwarten, bis nach den Sommerferien eine detaillierte Analyse vorlegen zu können.
Bis dahin gilt: Das Thema wird uns in den kommenden Wochen und Monaten intensiv beschäftigen. Wir werden die Versorgungsrealität in den Praxen dokumentieren, transparent machen, was das Gesetz konkret bedeutet, und dies gegenüber den politisch Verantwortlichen in Bund und Land deutlich machen.