Berufspolitik

Heißer Tag, heißere Themen

KVBB-Vertreterversammlung diskutierte in Potsdam grundsätzliches zur Zukunft der Versorgung

Über 30 Grad zeigte das Thermometer am 19. Juni an, als die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) zu ihrer 14. Sitzung zusammenkam. Die Hitze spiegelte sich auf der Tagesordnung inhaltlich wider: Bundespolitik, digitale Infrastruktur, Nachwuchsförderung und der Umgang mit zugespitzten Versorgungssituationen. Ein Nachmittag, der zeigte, wie vielschichtig die aktuellen Herausforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung in Brandenburg sind.

Den Einstieg machte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, per Videoschaltung mit einer pointierten Analyse des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Sein Urteil: Die Bundesregierung zäume das Pferd von hinten auf, indem sie erst Spar- und dann Strukturreformen einfordere. Das Ergebnis sei ein Spargesetz mit Reformetikett, bei dem drei Viertel der Einsparungen zulasten der Leistungserbringer gingen.

Gleichzeitig werde der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds netto um 1,75 Milliarden Euro gekürzt, während die wahre Ursache der GKV-Finanzprobleme unangetastet bleibe: die fehlende Gegenfinanzierung versicherungsfremder Leistungen – allein für Bürgergeld-Empfänger jährlich rund 12,5 Milliarden Euro. Dr. Gassens Fazit: Das Gesetz wird scheitern. Es könnte aber, bei der richtigen Reaktion der Ärzteschaft, der Einstieg in eine überfällige Strukturdebatte sein.

Apothekenversorgungsgesetz

Während Dr. Gassen den bundespolitischen Rahmen abgesteckt hatte, machte die KVBB-Vorsitzende Catrin Steiniger deutlich, dass der Druck auf die ambulante Versorgung längst vor Ort spürbar ist und die Antworten darauf nicht immer einfach sind.

Zunächst zur Bundespolitik: Das Apothekenversorgungsgesetz stieß bei Frau Steiniger auf scharfe Kritik. Die wesentlichen Änderungen nach dem parlamentarischen Verfahren – Verdoppelung der Notdienstpauschale, Erweiterung des Leistungsspektrums auf Impfungen, Tests und venöse Blutabnahmen künftig auch durch Pharmazeutisch-technische Assistenten und Pharmazieingenieure – bedeuteten eine weitere Verschiebung ärztlicher Aufgaben in den Apothekenbereich. Allein 2027 kämen dadurch Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber zu. Dass Apotheken flächendeckend, wohnortnah und niedrigschwellig erreichbar sind, stehe außer Frage. Die Frage sei aber, wer medizinische Verantwortung trägt und wer sie tragen sollte.

Was das auf Bundesebene verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz konkret für Brandenburg bedeutet, machte Frau Steiniger anhand von Modellrechnungen deutlich. Besonders hart treffen wird es Arztgruppen, die das TSVG intensiv nutzen , darunter auch grundversorgende Facharztgruppen. Durch die Überlagerung mehrerer Effekte gleichzeitig – Wegfall der TSVG-Förderung, Begrenzung der extrabudgetären Vergütung, Kostendegression bei hausärztlichen Ausgleichszahlungen – werden einzelne Arztgruppen sehr stark belastet. Die Schlussfolgerung der KVBB-Vorsitzenden war unmissverständlich: In Regionen mit ohnehin geringer Arztdichte ist die Sicherstellung der Versorgung durch das Spargesetz massiv gefährdet. Und die Konsequenz liegt auf der Hand: Praxen werden ihr Leistungsangebot der Honorierung anpassen. Was nicht ausreichend vergütet wird, wird weniger angeboten. Das trifft Patientinnen und Patienten in Brandenburg härter als anderswo.

Eigeneinrichtung ja oder nein?

Den zweiten Teil des Themenblocks präsentierten Frau Steiniger und ihr Stellvertreter Dr. Stefan Roßbach-Kurschat gemeinsam: die Versorgungssituation an mehreren Schwerpunkten im Land. In Regionen wie Cottbus, Forst und Eisenhüttenstadt müssen Lösungen gefunden werden. Die Situation ist angespannt, die Handlungsoptionen sind politisch und strategisch komplex. Eine davon ist die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die KVBB als Sicherstellungskörperschaft selbst gestaltend eingreifen sollte. Diese Frage ließ der Vorstand bewusst offen.

Die Vertreterversammlung diskutierte lebhaft. Mehrere Mitglieder brachten unterschiedliche Perspektiven ein – von der strategischen Dimension eines möglichen Eigenbetriebs über die Frage nach den eigentlichen Versorgungsursachen bis hin zur Frage, welche Regionen vorrangig in den Blick genommen werden sollten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Die Debatte wird die Vertreterversammlung weiter begleiten.

Die Krux mit der Bedarfsplanung

Wie man ärztlichen Nachwuchs gewinnt und im Land hält, erläuterte der stellvertretende Vorsitzende Dr. Stefan Roßbach-Kurschat anhand aktueller Zahlen zur Studierendenförderung. 2025 schüttete die KVBB rund 100.000 Euro direkt an Studierende für Praxistage, Praktika und Fahrtkosten in unterversorgten Regionen aus. Weitere 200.000 Euro gingen an die knapp 260 Brandenburger Lehrpraxen. Dass allerdings nur 18 dieser Praxen mehr als sechs Studierende gleichzeitig betreuten, verdeutliche laut Dr. Roßbach-Kurschat, wo die bestehende Förderdeckelung die Praxen ausbremst.

Mehr Zündstoff bot sein zweites Thema: die überfällige Anpassung der hausärztlichen Bedarfsplanung bei den unter Zwölfjährigen. In den östlichen Bundesländern werden Kinder fast ausschließlich von Kinderärzten versorgt – anders als im Westen, wo oft der Hausarzt einspringt. Da die bundesweite Bedarfsplanung diese Kinder rechnerisch dennoch den Hausärzten zuteilt, entsteht auf dem Papier ein statistischer Überhang. Dieser verzerrt die echte Versorgungslage und weist freie Sitze aus, die es real gar nicht gibt. Eine Herausnahme der Kinder aus der hausärztlichen Berechnung ist rechtlich möglich, erfordert aber das Einvernehmen mit den Krankenkassen im Erweiterten Landesausschuss sowie ein noch ausstehendes Gutachten des Ministeriums. Die VV beauftragte den Vorstand, dieses dicke Brett weiter zu bohren.

Wer steuert den Patienten?

Wer bei Holger Rostek, stellvertretender KVBB-Vorsitzender, ganz genau hinhörte, merkte schnell: Sein Vortrag war nur scheinbar technischer Natur. In Wahrheit ging es um die Frage, wer künftig die Hoheit über die Patientenströme besitzt.

Infrastrukturell stehe ein radikaler Schnitt an: Die bisherige, geschlossene Telematikinfrastruktur (TI) werde aufgelöst. Alle Anwendungen ziehen ins offene Internet um, gesichert über ein „Zero-Trust“-Modell, wie man es vom Onlinebanking kennt. Die Versichertenkarte diene künftig nur noch als Identitätsnachweis, die Daten kämen direkt vom Kassen-Server oder perspektivisch via Smartphone-Zertifikat. Für die Praxen bedeute das im Idealfall weniger Bürokratie und den Wegfall des alten Stammdatenabgleichs.

Viel schwerer wiegt für Herrn Rostek jedoch das oft unterschätzte Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG). Ab Februar 2028 müssen Kassen demnach in ihren Apps einen digitalen Versorgungseinstieg inklusive direkter Terminbuchung anbieten. Ab September 2029 soll die digitale Überweisung Pflicht werden. Diese liefere deutlich mehr Daten als der alte Überweisungsschein und erlaube es den Kassen, das Überweisungsverhalten der Praxen detailgenau auszuwerten. Zudem erhielten sie Zugriff auf Abrechnungsdaten. Herr Rosteks eindringliche Warnung: „Während die Branche öffentlich über Budgets streitet, wird im Hintergrund klammheimlich an einer völlig neuen Versorgungsarchitektur gebaut, die massiv in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingreift.“