Honorarverteilung im 4. Quartal 2025
Im vierten Quartal 2025 wurde im hausärztlichen Versorgungsbereich die lang versprochene „Entbudgetierung“ Wirklichkeit. Diese ist allerdings auf die Leistungen des Kapitels 3 EBM und hausärztliche Hausbesuche beschränkt, die zu den vollen Preisen der Euro-Gebührenordnung vergütet werden. Allerdings reichte das dafür eingeplante Budget nicht aus. Die Krankenkassen leisten deshalb Ausgleichszahlungen, um die vollständige Vergütung abzusichern. Dieses Vorgehen entspricht der bereits für Kinderärzte geltenden Regelung.
Eine weitere Neuerung des vierten Quartals betrifft die Überarbeitung der Vergütungsstruktur im Bereitschaftsdienst. Grundlage hierfür waren Anpassungen der Bereitschaftsdienstordnung bzw. des Sicherstellungsstatuts.
Hausärztlicher Versorgungsbereich
- Die hausärztlichen Leistungen des Kapitels 3 EBM inklusive der hausärztlich durchgeführten Hausbesuche werden unquotiert nach der Euro-Gebührenordnung vergütet. Der Mehrbedarf von voraussichtlich circa 3,7 Mio. Euro wird von den Krankenkassen finanziert.
- Die Kinder- und Jugendmediziner erhalten die Leistungen des Kapitels 4 EBM ebenfalls zum vollen OW vergütet. Hierfür wird voraussichtlich ein zusätzlicher Betrag in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro von den Krankenkassen bereitgestellt.
- Für die förderungswürdigen Leistungen im hausärztlichen Bereich erfolgte eine leichte lineare Anhebung der Vergütungssätze. Die Auszahlungsquote beträgt 102,117 Prozent.
- Für die nicht unter die „Entbudgetierung“ fallenden haus- und kinderärztlichen Leistungen reichten die Mittel leider nicht aus. Die Quotierungen finden Sie unten.
Fachärztlicher Versorgungsbereich
- Für eine Vollvergütung der RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen fehlten kalkulatorisch circa 10 Mio. Euro. Die Leistungen wurden dementsprechend mit einer Auszahlungsquote von 24,046 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet.
- Die Pauschalen für die Fachärztliche Grundversorgung (PFG) wurden vollständig vergütet.
- Die Vergütung der Humangenetik wurde gleichmäßig quotiert. Die Mindestauszahlungsquote von 74,072 Prozent kam zum Ansatz. Um diese zu gewährleisten, wird der Fonds mit voraussichtlich ca. 1,3 Mio. Euro aus dem fachärztlichen Fonds gestützt.
- Die Auszahlungsquote für die förderungswürdigen Leistungen konnte mit 102,724 Prozent ebenso leicht angehoben werden.
Weitere förderungswürdige Leistungen
- Die Förderung des ambulanten Operierens gemäß Kapitel 31.1 bis 31.5 EBM bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres konnte mit einer Auszahlungsquote von 129,810 Prozent honoriert werden.
- Für die Zuschläge zur Förderung der dermatologischen Versorgung in einzelnen Regionen wurde eine Auszahlungsquote von 127,399 Prozent angesetzt.
Honorarfonds Labor
- Die Leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM und des Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus wurden gleichmäßig auf eine Auszahlungsquote von 87,834 Prozent quotiert.
- Die aus dem Laborfonds zu vergütenden Kostenpauschalen nach GOP 40089 bis 40095 EBM wurden vollständig vergütet.
Honorarfonds Bereitschaftsdienst und Notfall
- Die erbrachten Leistungen wurden gem. Sicherstellungsstatut gemäß Euro-Gebührenordnung zuzüglich Sicherstellungspauschalen vergütet.
Die Honorarergebnisse der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina sind nachfolgend tabellarisch dargestellt:
Hausärztliches Vergütungsvolumen
Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal IV/2025 | 116,8 Mio. € | Quoten | ||
|---|---|---|---|---|
darunter: |
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Leistungen der Kinder- und Jugendheilkunde (inkl. Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich) | 11,6 Mio. € | 100 % | ||
Hausärztliche Leistungen des Kapitels 3 EBM sowie hausärztlich durchgeführter Hausbesuche (inkl. Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich) | 103,1 Mio. € | 100 % | ||
Ausgleichzahlungen der Krankenkassen | -4,8 Mio. € |
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Nicht konforme Inanspruchnahme (NVI)/Bereinigungen nach § 13 SGB V | -0,1 Mio. € |
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Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst) | 0,4 Mio. € |
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Entnahme für den Strukturfonds | 0,3 Mio. € |
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Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 0,8 Mio. € |
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Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen (gem. § 10 HVM) | 5,07 Mio. € |
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Segment Leistungen der Schmerztherapie nach den Abschnitten 30.7.1 und 30.7.2 EBM | 0,69 Mio. € | 90,000% | ||
Segment Leistungen der Ultraschalldiagnostik nach Kapitel 33 EBM | 0,65 Mio. € | 90,000% | ||
Segment psychotherapeutischen Leistungen nach Abschnitt 35.1 EBM (Psychosomatik) bzw. psychodiagnostischen Testverfahren nach Abschnitt 35.3 EBM | 2,46 Mio. € | 74,656% | ||
restliche von Haus- und Kinderärzten erbrachte Leistungen | 1,27 Mio. € | 75,863% | ||
Leistungsbezogene Honorarfonds | 0,4 Mio. € |
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Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 0,02 Mio. € | 100 % | ||
Kinderärztlich durchgeführte Haus- und Heimbesuche | 0,01 Mio. € | 100 % | ||
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,02 Mio. € | 100 % | ||
Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen | 0,4 Mio. € | 87,834 % | ||
Fachärztliches Vergütungsvolumen
Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal IV/2025 | 113,5 Mio. € | Quoten | ||
|---|---|---|---|---|
darunter: |
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Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) | 3,5 Mio. € | 74,072 % | ||
Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) | 5,1 Mio. € | 100 % | ||
NVI/Bereinigungen nach § 13 SGB V/Honorarrückstellungen | 1,5 Mio. € |
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Entnahme für den Strukturfonds | 0,3 Mio. € |
| ||
Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) | 17,2 Mio. € | |||
Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst) | 0,4 Mio. € | |||
Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik) | 0,8 Mio. € | |||
Leistungsbezogene Honorarfonds | 8,4 Mio. € |
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Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM | 1,0 Mio. € | 100 % | ||
Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie | 2,1 Mio. € | 77,964 % | ||
Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM | 1,6 Mio. € | 99,447 % | ||
Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) | 0,01 Mio. € | 100 % | ||
Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) | 0,4 Mio. € | 92,782 % | ||
Strukturpauschale konservative Augenheilkunde | 1,6 Mio. € | 67,372 % | ||
Vergütung der Balneophototherapie (GOP 10350 EBM) | 0,05 Mio. € | 100 % | ||
Vergütung der Kapselendoskopie (GOP 13425 bzw. 13426 EBM) | 0,01 Mio. € | 100 % | ||
Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit | 0,001 Mio. € | 100 % | ||
Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM) | 0,01 Mio. € | 100 % | ||
Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle | 0,004 Mio. € | 100 % | ||
Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen | 0,6 Mio. € | 87,834 % | ||
Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12222-12224 EBM) | 0,9 Mio. € | 100 % | ||
Arztgruppenbezogene Honorarfonds | 3,5 Mio. € |
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Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie | 0,04 Mio. € | 76,748 % | ||
Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt | 0,2 Mio. € | 78,108 % | ||
Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten | 2,6 Mio. € | 80,718 % | ||
Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie | 0,5 Mio. € | 80,329 % | ||
Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich (Leistungen von Fachärzten Labormedizin, für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird) | 0,2 Mio. € | 89,996 % | ||
RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen | 72,8 Mio. € |
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Sonderverträge
Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 126,9 Mio. Euro vergütet. In der folgenden Darstellung sind die umsatzstärksten Leistungen welche außerhalb der MGV vergütet wurden aufgeführt.
GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge Quartal IV/2025 | Gesamt |
|---|---|
| Leistungen des ambulanten Operierens | 13,4 Mio. € |
Präventionsleistungen/Hautkrebsscreening | 14,9 Mio. € |
Erstbefüllung elektronische Patientenakte | 3,9 Mio. € |
Wegepauschalen | 0,6 Mio. € |
Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherap. Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologische Therapie | 21,1 Mio. € |
Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM) | 2,9 Mio. € |
Dialysesachkosten | 16,1 Mio. € |
Zuschläge zur PFG | 1,2 Mio. € |
Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) | 1,7 Mio. € |
DMP | 13,1 Mio. € |
Mammographie-Screening | 2,4 Mio. € |
Hausarztzentrierte Versorgung | 0,3 Mio. € |
Onkologievereinbarung | 2,1 Mio. € |
Sozialpsychiatrievereinbarung | 1,3 Mio. € |
Schutzimpfungen | 7,9 Mio. € |
TSVG-Leistungen | 9,4 Mio. € |
Notfalldatenmanagement | 1,8 Mio. € |
Strahlentherapie | 3,6 Mio. € |
Kinder- und Jugendpsychiatrie | 1,2 Mio. € |
Kohärenztomographie | 1,6 Mio. € |
Kooperations- und Koordinationsleistungen Kap. 37 EBM | 1,4 Mio. € |
Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge | 4,9 Mio. € |
Versichertenentwicklung III/2025 zu III/2024
Die Anzahl der gesetzlich versicherten Brandenburger spielt eine wesentliche Rolle für die Höhe der MGV. Die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahresquartal gestaltet sich in den einzelnen Kassenarten sehr unterschiedlich. Insgesamt ist die Anzahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg im Vergleich zum Vorjahr um 0,31 Prozent leicht gesunken.