Honorar

Honorarverteilung im 2. Quartal 2025

Der Honorarverteilung des zweiten Quartals liegt der am 29. November 2024 durch die Vertreterversammlung beschlossene Honorarverteilungsmaßstab (HVM) sowie die Vereinbarung zur Gesamtvergütung für das Jahr 2025 in der Fassung vom 20. Mai 2025 zugrunde. Berücksichtigung fand ebenfalls die in der 796. Sitzung des Bewertungsausschusses beschlossene Aufstockung des Budgets bezüglich der Mengenentwicklung humangenetischer Leistungen.

Eckdaten der Honorarverteilung II/2025

Der Orientierungspunktwert des Jahres 2025 beträgt 12,3934 Cent.

Hausärztlicher Versorgungsbereich

  • Im hausärztlichen Versorgungsbereich musste aufgrund der hohen Leistungsanforderung eine gleichmäßige Quotierung der abgerechneten Leistungen von knapp einem Prozent erfolgen. Die Auszahlungsquote lag bei 99,010 Prozent des Orientierungspunktwertes (OW).
  • Die Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin erhält die Leistungen des Kapitels 4 EBM zum vollen OW vergütet. Der Mehrbedarf ist seitens der Krankenkassen mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von voraussichtlich circa 0,9 Mio. Euro zu finanzieren.
  • Für die Vergütung der Strukturpauschalen für Haus- und Kinderärzte standen keine Mittel zur Verfügung.
  • Die förderungswürdigen Leistungen wurden im hausärztlichen Bereich mit einer Auszahlungsquote von ca. 90,2 Prozent vergütet. Auch hier wurde das Gesamtbudget überschritten.

Fachärztlicher Versorgungsbereich

  • Durchschnittlich 18 Prozent der im fachärztlichen Versorgungsbereich unter die Mengensteuerung der Regelleistungsvolumen (RLV) bzw. qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) fallenden Leistungsmengen überschritten die festgesetzten RLV/QZV.
  • Für die Vergütung der RLV/QZV-überschreitenden Leistungsanteile kam eine Auszahlungsquote von circa 20,1 Prozent des OW zum Ansatz.
  • Die Auszahlungsquote für die förderungswürdigen Leistungen konnte mit ca. 105,1 Prozent festgesetzt werden.

Weitere förderungswürdige Leistungen

  • Die Förderung des ambulanten Operierens gemäß Kapitel 31.1 bis 31.5 EBM bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres konnte mit einer Auszahlungsquote von ca. 107,1 Prozent honoriert werden.
  • Die Zuschläge für die Förderung der dermatologischen Versorgung in einzelnen Regionen konnten unquotiert (mit 100 Prozent) ausgezahlt werden.

Für die Vergütung innerhalb der MGV standen insgesamt ca. 257,0 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:

Bereiche

Hausärzte

Fachärzte

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

257,0 Mio. €

Honorarfonds Labor

19,9 Mio. €

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst/Notfall

7,3 Mio. €

Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

116,6 Mio. €

113,2 Mio. €

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

106,2 Mio. €

104,0 Mio. €

davon: Honorarfonds Kinder- und Jugendheilkunde

10,4 Mio. €

 

davon: Honorarfonds genetisches Labor

 

4,1 Mio. €

davon: Honorarfonds PFG

 

5,1 Mio. €

Die Honoraranforderungen des Honorarfonds Labor überstiegen die Fondshöhe. Inklusive der Schätzung für das FKZ-Verfahren, musste eine gleichmäßige Quotierung der Leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM und des Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus erfolgen. Diese Auszahlungsquote beträgt 85,916 Prozent. Die im Laborfonds zu vergütenden Kostenpauschalen nach GOP 40089 bis 40095 EBM konnten hingegen unquotiert vergütet werden.

Die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (Honorarfonds PFG) wurden zum vollen Orientierungspunktwert vergütet.

Die im Honorarfonds genetisches Labor zu berücksichtigenden Leistungen der Humangenetik überstiegen diesen Fonds. Mit ca. 0,7 Mio. Euro aus dem fachärztlichen Budget muss dieser Fonds gestützt werden, um die Mindestauszahlungsquote zu garantieren. Die Quote lag im aktuellen Quartal rechnerisch bei 73,703 Prozent des OW.

Auszahlungsquoten

Zentrale Honorarfonds

Fondshöhe

Quoten

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notfall

7,3 Mio. €

100 %

Honorarfonds Labor

19,6 Mio. €

85,916 %

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Hausärztliches Vergütungsvolumen
Quartal II/2025

116,6 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds für die Kinder- und Jugendheilkunde
(inkl. Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich u. der Ausgleichszahlung durch die Krankenkassen)

11,3 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

0,1 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

4,0 Mio. €

 

Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen
(gem. § 10 HVM)

101,7 Mio. €

99,010 %

Leistungsbezogene Honorarfonds

0,5 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,02 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,02 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,4 Mio. €

85,916 %

 

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Fachärztliches Vergütungsvolumen
Quartal II/2025

113,2 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

4,1 Mio. €

73,703 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

5,1 Mio. €

100 %

Rückstellungen/Bereinigungen

1,4 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

16,9 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

-0,3 Mio. €

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

0,3 Mio. €

 

Leistungsbezogene Honorarfonds

8,7 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,0 Mio. €

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

2,1 Mio. €

78,620 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,6 Mio. €

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Haus- und Heimbesuche

(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,4 Mio. €

96,142 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,9 Mio. €

75,903 %

Vergütung der Balneophototherapie (GOP 10350 EBM)

0,06 Mio. €

100 %

Vergütung der Kapselendoskopie (GOP 13425 bzw. 13426 EBM)

0,009 Mio. €

100 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,001 Mio. €

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern

(Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,004 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,6 Mio. €

85,916 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12220 EBM)

1,0 Mio. €

100 %

Arztgruppenbezogene Honorarfonds

3,5 Mio. €

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,05 Mio. €

76,969 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern

0,001 Mio. €

95,768 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt

0,3 Mio. €

74,552 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten

2,5 Mio. €

80,622 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich

(Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,1 Mio. €

93,071 %

Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

0,5 Mio. €

81,891 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

73,3 Mio. €

 

GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge
Quartal II/2025

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

13,4 Mio. €

Präventionsleistungen

14,9 Mio. €

Hautkrebsscreening

2,3 Mio. €

Wegepauschalen

0,6 Mio. €

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/Probatorik sowie psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologische Therapie

22,2 Mio. €

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,9 Mio. €

Dialysesachkosten

16,1 Mio. €

Zuschläge zur PFG

1,2 Mio. €

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,7 Mio. €

DMP

13,3 Mio. €

Mammografie-Screening

2,5 Mio. €

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. €

Onkologievereinbarung

2,1 Mio. €

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,3 Mio. €

Schutzimpfungen

2,5 Mio. €

TSVG-Leistungen

9,7 Mio. €

Laborleistungen

0,2 Mio. €

Notfalldatenmanagement

1,8 Mio. €

Strahlentherapie

3,8 Mio. €

Kinder- und Jugendpsychiatrie

1,2 Mio. €

Kohärenztomographie

1,6 Mio. €

Kooperations- und Koordinationsleistungen Kap. 37 EBM

1,3 Mio. €

Erstbefüllung elektronische Patientenakte

1,0 Mio. €

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

4,1 Mio. €

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 122 Mio. Euro vergütet.

Versichertenentwicklung II/2025 zu II/2024

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Anzahl der gesetzlich versicherten Personen im Land Brandenburg um 0,17 Prozent. Verschiebungen gibt es zudem zwischen den einzelnen Kassenarten. Zuwächse verzeichnen die Betriebskrankenkassen und die Ersatzkassen. Versichertenverluste haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Landwirtschaftliche Krankenkasse sowie die Knappschaft zu verzeichnen.