Abrechnung
Neue EBM-Leistungen für spezielle Versorgung schwer psychisch kranker Erwachsener
Seit 1. Juli 2026 können Netzverbundmitglieder (Ärzte, Psychotherapeuten, Kooperationspartner, Koordinationspersonen) an den leistungsbereichsübergreifenden Hilfekonferenzen (SGB-übergreifende Hilfekonferenz) teilnehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
Für die Teilnahme wurden folgende Leistungen im EBM aufgenommen:
GOP 37555 (16,31 Euro) für die SGB-übergreifende Hilfekonferenz
- Je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
- Die Hilfekonferenz kann auch per Video erfolgen. Der Technikzuschlag für Videosprechstunden (GOP 01450) ist zusammen mit der GOP 37555 berechnungsfähig.
- Die GOP können Ärzte und Psychotherapeuten abrechnen, die nach Kapitel 14, 16, 21, 22 oder 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen.
GOP 37556 (16,31 Euro) als Zuschlag zur GOP 37555
- Bei Teilnahme einer oder mehrerer nicht-ärztlicher bzw. nicht-psychotherapeutischer Personen.
- Je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
- Die GOP ist ausschließlich durch den Bezugsarzt bzw. Bezugspsychotherapeuten berechnungsfähig.
- Die Vergütung der GOP ist an den oder an die entsprechenden nicht-ärztlichen bzw. nicht-psychotherapeutischen Teilnehmenden zu verteilen.
Ansprechpersonen
Abrechnungsberatung
0331/23 09 100