Abrechnung

Neue EBM-Leistungen für spezielle Versorgung schwer psychisch kranker Erwachsener

Seit 1. Juli 2026 können Netzverbundmitglieder (Ärzte, Psychotherapeuten, Kooperationspartner, Koordinationspersonen) an den leistungsbereichsübergreifenden Hilfekonferenzen (SGB-übergreifende Hilfekonferenz) teilnehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Für die Teilnahme wurden folgende Leistungen im EBM aufgenommen:

GOP 37555 (16,31 Euro) für die SGB-übergreifende Hilfekonferenz

  • Je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
  • Die Hilfekonferenz kann auch per Video erfolgen. Der Technikzuschlag für Videosprechstunden (GOP 01450) ist zusammen mit der GOP 37555 berechnungsfähig.
  • Die GOP können Ärzte und Psychotherapeuten abrechnen, die nach Kapitel 14, 16, 21, 22 oder 23 des EBM Leistungen berechnen dürfen.

GOP 37556 (16,31 Euro) als Zuschlag zur GOP 37555

  • Bei Teilnahme einer oder mehrerer nicht-ärztlicher bzw. nicht-psychotherapeutischer Personen.
  • Je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
  • Die GOP ist ausschließlich durch den Bezugsarzt bzw. Bezugspsychotherapeuten berechnungsfähig.
  • Die Vergütung der GOP ist an den oder an die entsprechenden nicht-ärztlichen bzw. nicht-psychotherapeutischen Teilnehmenden zu verteilen.

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