Versorgungspauschale für Chroniker
Berufsausübungsgemeinschaft erhält Aufschlag auch bei ausschließlichem Videokontakt
Auf die zum 1. Juli eingeführte Versorgungspauschale für chronisch kranke Patienten (GOP 03100) erhalten fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften bzw. fachgleiche Praxen mit angestellten Ärzten einen Aufschlag von elf Prozent. Ebenso ist der Zuschlag für Patientinnen und Patienten mit intensivem Betreuungsbedarf im Folgequartal (GOP 03110) entsprechend erhöht.
Der Bewertungsausschuss hat im EBM nun nachträglich geregelt, dass eine Berufsausübungsgemeinschaft den elfprozentigen Aufschlag bei ausschließlichem Videokontakt auf den entsprechend reduzierten Zuschlag erhält.
Den Zuschlag nach der GOP 03110 können Hausarztpraxen erhalten, wenn Patienten unvorhergesehen doch eine intensive Betreuung benötigen und im Quartal nach der Berechnung der Versorgungspauschale erneut die Praxis aufsuchen oder ihren Arzt per Videosprechstunde konsultieren.