Abrechnung / Honorar
Termine
Unterlagen müssen bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden
Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen.
Die ergänzenden Unterlagen wie:
- Erklärung zur Vierteljahresabrechnung (mit gültigem Barcode)
- Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß der GOP 35152 EBM
- Erklärung zu abgerechneten Behandlungen für die intravasale Infusionstherapie mit Donanemab gemäß der GOP 02103 EBM laut Arzneimittel- Richtlinie des GB-A bestimmter Fachgruppen
und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB möglich ist, im Original:
- Abrechnungsscheine für Asylämter
- Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise
senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545 oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.
Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV).
Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf über das Abrechnungsportal unter Darlegung der außergewöhnlichen Gründe an die KVBB zu richten. Die Abgabefrist kann höchstens bis zum 22. Kalendertag nach Quartalswechsel verlängert werden. Für das dritte Quartal 2026 ist das der 22. Oktober 2026.
Hausärztliche Vorhaltepauschale
So melden Sie der KVBB die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln
Um die hausärztliche Vorhaltepauschale zu erhalten, müssen Hausarztpraxen verschiedene Kriterien erfüllen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) nachweisen. Unter anderem gibt es das Kriterium „Zusammenarbeit“. Dieses gilt als erfüllt, wenn Sie an mindestens zwei Qualitätszirkeln pro Jahr teilnehmen.
- Ihre Teilnahme weisen Sie der KVBB online über das Abrechnungsportal nach.
- Nutzen Sie dafür die entsprechende Eigenerklärung im Abrechnungsportal.
- Achtung: Die Erklärung muss jedes Quartal aufs Neue ausgefüllt werden. Nur dann gilt der Nachweis über die Teilnahme als erbracht.
Fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften sowie Hausarztpraxen mit angestellten Ärzten brauchen keine Eigenerklärung einreichen. Sie erfüllen das Kriterium „Zusammenarbeit“ mit ihrer kooperativen Praxistätigkeit.
Für das Quartal II/2026 ist die Restzahlung für den 27. Oktober 2026 vorgesehen.
Ansprechpartner:
Fachbereich Widerspruch/Honorar, Sachgebiet Arztkontokorrent/Nachverrechnungen
0331/23 09 991
Ansprechpartner:
Fachbereich Widerspruch/Honorar, Sachgebiet Arztkontokorrent/Nachverrechnungen
0331/23 09 991
Abschlagsmonat | Zahlungstermin | Wochentag |
|---|---|---|
Januar | 04.02.2026 | Mittwoch |
Februar | 04.03.2026 | Mittwoch |
März | 07.04.2026 | Dienstag |
April | 06.05.2026 | Mittwoch |
Mai | 04.06.2026 | Donnerstag |
Juni | 06.07.2026 | Montag |
Juli | 05.08.2026 | Mittwoch |
August | 04.09.2026 | Freitag |
September | 06.10.2026 | Dienstag |
Oktober | 04.11.2026 | Mittwoch |
November | 04.12.2026 | Freitag |
Dezember | 06.01.2027 | Mittwoch |
Honorarberechnung in 300 Sekunden: So kommt das Geld zum Arzt oder Psychotherapeuten