Konstruktionsfehler im Gesetz
KVBB-Vertreterversammlung tagte / Wenn am Ende die Patientinnen und Patienten draufzahlen
17,3 Millionen Euro. So viel kostet Brandenburgs Praxen allein ein Rechenfehler im neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Das war nur eine von vielen Zahlen der 15. Sitzung der VIII. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) am 11. September in Potsdam. Der KVBB-Vorstand berichtete über politisch verursachte Honorarverluste in Millionenhöhe sowie die Eröffnung einer befristeten Praxis gegen den Hausärztemangel in der Region Cottbus und musste konstatieren: Der nächste Cyberangriff oder Stromausfall ist keine Frage des Ob, sondern des Wann.
Ein Gesetz mit Konstruktionsfehler
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit 30. Juli 2026 in Kraft, viele Kernregelungen greifen zum 1. Januar 2027 (Überblick der wichtigsten Inhalte für Praxen). KVBB-Vorstandsvorsitzende Catrin Steiniger machte in ihrem Bericht an die VV deutlich, dass der ambulante Sektor darin überproportional zur Kasse gebeten wird und dass handwerkliche Mängel im Gesetz die Lage noch verschärfen.
Der größte Fehler steckt in der Rückrechnung der TSVG-Zuschläge: Sachgerecht wäre eine Bereinigung der Vergütung für die offene Sprechstunde über 2019 bis 2025 gewesen, im Gesetzestext steht stattdessen 2023 bis 2025. „Das macht für Brandenburg 17,3 Millionen Euro zusätzliches Defizit, bundesweit rund 300 Millionen“, erläuterte Frau Steiniger. Dazu kommen für 2027 weitere Einbußen zwischen 19 und 43 Millionen Euro aus der unvollständigen TSVG-Rückbereinigung, der Überführung bisheriger Einzelleistungen in die Gesamtvergütung sowie Streichungen bei Hygienezuschlägen, Kurzzeittherapie und Organspendeberatung.
Wie sich das für die einzelne Praxis auswirkt, weiß derzeit niemand genau. Die KVBB lässt daher praxisindividuelle Berechnungen erstellen, die frühestens Ende Oktober als Modellrechnungen verschickt werden, noch ohne die Beschlüsse des Bewertungsausschusses und den Ausgang der eigenen Honorarverhandlungen. Eine belastbare Prognose ist erst möglich, wenn diese Unbekannten geklärt sind. In einem Leitartikel in KV intern 9/2026 auf Seite 10 bewertet Catrin Steiniger die Auswirkungen des Gesetzes berufspolitisch.
Cottbus: eine Praxis auf Zeit
„Wir finden hier keinen Hausarzt mehr“ – solche Sätze hört die KVBB aus Cottbus zunehmend häufiger. Seit 2021 sinkt die Zahl der Versorgungsaufträge in der Region spürbar, sechs weitere Praxen schließen bis Ende 2027 ohne Nachfolge. Zudem sind 55,9 Prozent der dortigen Hausärztinnen und Hausärzte über 60 Jahre alt.
Frau Steiniger und ihr Stellvertreter Dr. Stefan Roßbach-Kurschat stellten der Vertreterversammlung deshalb einen aktuellen Vorstandsbeschluss zur Errichtung einer hausärztlichen Eigeneinrichtung vor. Die Praxis wird befristet bis 31. Dezember 2028 und ist gedacht für Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf, zur Entlastung von Praxen und Bereitschaftsdienst. Sie ist ausdrücklich keine dauerhafte Struktur, sondern eine Brücke, bis sich die Versorgung wieder stabilisiert.
Dass ein solcher Eingriff in die Versorgung nicht unwidersprochen bleibt, zeigte die kontrovers geführte VV-Debatte. Der Vorstand hielt an seinem einstimmigen Beschluss fest, die im Sicherstellungsstatut der KVBB aufgeführten Bedingungen seien alle erfüllt. „Wir wollen sicherstellen, dass Cottbuser Patientinnen und Patienten auch kurzfristig ärztliche Hilfe bekommen und die Praxen in Stadt und Region entlastet werden“, so Herr Dr. Roßbach-Kurschat. Vorausgegangen waren intensive Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort sowie eine Analyse des Versorgungsbedarfs.
Weiterbildung: Umlage sinkt, Verteilungsfrage bleibt
Ums Geld ging es auch bei Dr. Roßbach-Kurschats zweitem Thema, diesmal mit einer Entlastung für die Praxen. Weil die Weiterbildungsumlage 2027 einen Überschuss von rund 2,6 Millionen Euro erwarten lässt, empfahl der Vorstand, sie rückwirkend zum 1. Juli 2026 von 0,7 auf 0,57 Prozent zu senken. Einen Puffer von rund einer Million Euro behält die KVBB bewusst zurück.
Die Debatte führte zurück zu einem Grundproblem: Wo Geld knapp ist, muss entschieden werden, wer gefördert wird. Aus der Versammlung kam die Frage, ob man nicht besonders versorgungsrelevante Facharztgruppen wie die Hausärzte zu 100 Prozent fördern könne. Dr. Roßbach-Kurschat verwies auf den engen gesetzlichen Rahmen: Die Umlage ist an § 75a SGB V gebunden, der Fördersatz wird vom Spitzenverband der Krankenkassen festgelegt, der die Hälfte der Kosten trägt. Für Brandenburg ergeben sich daraus rund 61 geförderte Facharztstellen; mehr wäre nur ohne Kostenbeteiligung der Krankenkassen finanzierbar. Die Vertreterversammlung nahm den Antrag (06/2026) mehrheitlich an.
Wenn der Strom ausfällt
In Reutlingen reichte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk, um Bereitschaftspraxen und die dortige KV-Geschäftsstelle lahmzulegen. Die KV Bremen wurde Opfer eines Cyberangriffs und auch die KVBB musste bereits einen Betrugsversuch abwehren. Anhand dieser Beispiele erläuterte KVBB-Vorstand Holger Rostek, warum man sich intensiv mit Resilienz und Business Continuity Management beschäftigt. Es gehe nicht um Panikmache, sondern um Vorbereitung im wirtschaftlich Machbaren: Praxen unterstützen, eigene Versorgung sichern, KV-Betrieb aufrechterhalten, Versorgung im Ernstfall koordinieren. Aktuell läuft eine Sicherheitszertifizierung, eine neue Stelle für Notfallmanagement wird besetzt, ein Praxisratgeber zur Krisenvorsorge soll noch dieses Jahr erscheinen.
Digitale Steuerung im Bereitschaftsdienst
Herr Rostek berichtete außerdem, dass seit dieser Woche KV-Navi, die neue App für den Bereitschaftsdienst, in der 116117 im Echtbetrieb ist. Über die App werden Patientinnen und Patienten gesteuert, Fälle werden digital zwischen der Notrufleitstelle 112 und der 116117 übergeben. In der Region Prignitz reicht die digitale Übergabe bereits bis an den Einsatzort, weitere Regionen sollen folgen. Im Oktober und November wird zudem die Videosprechstunde auf KV-Navi umgestellt.
Vertreterversammlung beschließt Strukturfonds mit 0,2 Prozent
Die Vertreterversammlung stimmte dem Vorstandsantrag mit großer Mehrheit zu, den Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a SGB V für 2027 auf 0,2 Prozent der Gesamtvergütung festzulegen – rund 4,96 Millionen Euro, die Hälfte davon erstatten die Kassen. Gefördert werden unter anderem Praxisübernahmen, Praxisnetze, Notfallreform-Maßnahmen sowie die Weiterbildung von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeuten.