Empfängnisregelung
EBM-Gebührennummern
- EBM-GNR 01821, 01822, 01828
Hinweis
- Leistungen sind genehmigungspflichtig für Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich!
Antrag
- ist formlos zu stellen
Rechtsgrundlage
- EBM aktuelle Fassung
Entsprechend den Regelungen im Kapitel II Pkt. 1.7.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes setzt die Berechnung der o. g. Leistungen den Nachweis voraus, dass diese Leistung bereits vor dem 31. Dez. 2002 abgerechnet oder eine mind. einjährige gynäkologische Weiterbildung absolviert wurde.