Patientenbefragung

Patientenbefragungen stellen ein wichtiges Instrument dar, um Rückmeldungen zur Zufriedenheit der Patienten und Anregungen für Verbesserungen zu erhalten. Sie sollen möglichst mit validierten Fragebogen und regelmäßig durchgeführt werden. In der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sind Patientenbefragungen als ein verpflichtendes Instrument zur Qualitätsentwicklung vorgeschrieben. Sie sollten regelmäßig mit möglichst validierten Messinstrumenten durchgeführt werden. Je nach Art und Umfang der Patientenkontakte sollten diese Befragungen jährlich, mindestens jedoch alle 3 Jahre erfolgen.
Anregungen und Hilfestellung bietet hierbei die KBV an.

Der ZAP-Patientenfragebogen zur „Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung – Qualität aus Patientenperspektive“ (ZAP) wurde in den Jahren 1996 bis 1998 entwickelt und im Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projektes von einer Expertengruppe der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) validiert.

Durch die elektronische Version des ZAP (eZAP) sind Eingabe und Auswertung der Fragebögen vereinfacht möglich. Praxen erhalten automatisch nach Abschluss der Befragung einen Rückmeldebericht. Der Fragebogen in Papierform ist in sieben Sprachen abrufbar.

  • Ansprechpartner

    Bei Fragen zur Nutzung des ZAP-Fragebogens oder zur Auswertung können Sie sich direkt an die KBV wenden an:
    Abteilung Qualitätsmanagement, Qualitätszirkel, Patientensicherheit
    qqp@kbv.de

  • Weitere Informationen