Verordnungen

Covid-19-Impfsaison 2026/2027: Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie

Aktualisierung: Bezugsweg von Impfstoffen

Seit dem 29.10.2026 sieht die Schutzimpfungs-Richtlinie eine jährliche Standardimpfung zur Auffrischung nur für Personen ab 75 Jahren vor. Die Indikationsimpfung ab einem Alter von 6 Monaten besteht weiterhin.

Bezug des Covid-19-Impfstoffes für Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene

Für die laufende Impfsaison 2026/27 wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der an die Variante LP.8.1 angepasste COVID-19-Impfstoff empfohlen. Unter der Berücksichtigung des Verfallsdatums wird der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer weiterhin vom Bund kostenlos bereitgestellt.

Impfstoffbezeichnung

Spätestes Verfallsdatum

Abrechnungsziffer

Comirnaty® LP.8.1 30 für Erwachsene

(ab 12 Jahren)

28.02.2027

88349 R,

bzw. X bei beruflicher Indikation

Zum Zeitpunkt des Erreichen des Verfallsdatums erfolgt der Impfstoffbezug gemäß der Brandenburger Impfvereinbarung über den Sprechstundenbedarf!

Kostenträger bis zum Verfallsdatum:
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)- IK:103609999

Kostenträger nach Verfallsdatum:   
AOK Nordost- IK: 109519005

Bitte beachten Sie:

  • Die STIKO geht davon aus, dass die an LP.8.1- und XFG-angepassten Imfpstoffe „gleichgut vor schweren Covid-19-Erkrankungen“ schützen.
  • Bis zum Ablauf der Verfallsdaten erfolgt die Impfstoffbestellung der Variante LP.8.1 über die Impfstoffbestände des Bundes – Kostenträger BAS!
  • Einzelimpfstoffe (proteinbasiert oder mRNA-XFG-Variante) sind derzeit über den Sprechstundenbedarf nicht wirtschaftlich!

Bezug der Covid-19-Impfstoffe für Kinder ab 6 Monaten

Die folgenden COVID-19-Impfstoffe aus den Impfstoffbeständen des Bundes verloren ihre Haltbarkeit:

  • am 31.08.2026 Comirnaty® LP.8.1 10 µg (für Kinder von 5-11 Jahren)
  • am 30.09.2026 Comirnaty® LP.8.1 3 µg (für Kinder von 6 Monaten bis 4 Jahren).

Der Bund stellt keine COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty® LP.8.1) mehr für Kinder der jeweiligen Altersgruppe zur Verfügung.

Der Impfstoffbezug von Comirnaty® XFG erfolgt mit einem Muster-16-Rezept über den Sprechstundenbedarf. Dabei sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

Informationen der Firma BioNTech zu Comirnaty® XFG 10 µg

  • Comirnaty® XFG 10 µg wird ab dem 01.09.2026 im Rahmen der Regelversorgung angeboten.
  • Comirnaty® XFG 10 µg kann gemäß Fachinformation für Säuglinge und Kinder von 6 Monaten bis 11 Jahren angewendet werden.
  • Comirnaty® XFG 10 µg Impfstoff (PZN: 20381352) wird als Einzeldosisdurchstechflasche im 10er-Pack angeboten. Die Mindestbezugsmenge sind zehn Impfstoffdosen.

Bezug von Comirnaty® XFG 10 µg

In der Saison 2026/2027 ist Comirnaty® XFG 10 µg ausschließlich als ultratiefgekühltes Produkt verfügbar. Daher wird dieser Impfstoff über Großhändler und Apotheken vertrieben, die über entsprechende Ultratiefkühlkapazitäten und Ultratiefkühllogistik sowie Erfahrung im Umgang mit ultratiefgekühlten Produkten verfügen.  

Aktuell kann der Impfstoff von Ärztinnen und Ärzten über die folgenden beiden Apotheken bestellt werden:  

Haltbarkeit von Comirnaty® XFG 10 µg

Aufgetaute, ungeöffnete Durchstechflaschen können bis zu 10 Wochen bei 2 °C bis 8 °C gelagert werden; aber nicht länger als das aufgedruckte Verfalldatum (verw. bis/EXP).

Nach Information von BioNTech soll die Lieferung an die Arztpraxen bundesweit per Kühltransport binnen 24 bis 48 Stunden erfolgen.

Information zur Abrechnung der Impfleistungen bei Kindern bis 11 Jahren :

Comirnaty® XFG

Indikation

88355A

88355B

88355R

berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3 SI-RL

88355V

88355W

88355X

Weitere Informationen finden Sie hier