Rechte und Pflichten als KVBB-Mitglied

Auch als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt sind Sie automatisch Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und haben die gleichen grundsätzlichen Rechte und Pflichten wie niedergelassene Kolleginnen und Kollegen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick darüber, was das konkret für Sie bedeutet.

Ihre Pflichten im Überblick

  • Einhaltung der Mindestsprechstundenzahl gemäß Sicherstellungsstatut
  • Telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeiten
  • Versorgung von Akutfällen
  • Meldung freier Termine an die Terminservicestelle (116117)
  • Fortbildungspflicht (250 Punkte innerhalb von 5 Jahren)

Diese Pflichten gelten unabhängig davon, ob Sie in einer eigenen Praxis, in einer Anstellung oder in einem MVZ tätig sind. Die konkrete organisatorische Umsetzung liegt jedoch in der Regel bei Ihrer anstellenden Einrichtung.

Ihre Rechte: Mitgestaltung der Selbstverwaltung

Die ärztliche Selbstverwaltung ist ein besonderes Privileg, das vom Engagement aller Mitglieder lebt – nicht nur von dem der Praxisinhaberinnen und -inhaber. Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt können Sie:

Brandenburg ist die einzige Kassenärztliche Vereinigung in Deutschland, in der eine angestellte Ärztin an der Spitze der Vertreterversammlung steht. Dies zeigt, wie ernst die KVBB die Beteiligung angestellter Kolleginnen und Kollegen nimmt.