Fortbildungspflicht und Qualitätssicherung
Fortbildungspflicht
Wie alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind auch Sie als angestellt tätige Ärztin oder angestellt tätiger Arzt zur kontinuierlichen fachlichen Fortbildung verpflichtet. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren müssen Sie 250 Fortbildungspunkte nachweisen.
Qualitätssicherung
Die Qualität Ihrer erbrachten Leistungen wird von der KVBB in gleicher Weise überprüft wie bei niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
Wie Sie den Überblick behalten
- Fortbildungspunkte regelmäßig über Ihr Mitgliederportal-Konto bei Ihrer zuständigen Kammer prüfen
- Anerkannte Fortbildungsangebote der KVBB nutzen Seminarprogramm
- Bei Unklarheiten frühzeitig die zuständige Fachabteilung der KVBB kontaktieren