Bereitschaftsdienst für Angestellte

Teilnahme am Bereitschaftsdienst

Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte können in Brandenburg Bereitschaftsdienste übernehmen. Laut Bereitschaftsdienstordnung liegt die Verantwortung für die Sicherstellung dieser Dienste jedoch bei der anstellenden Einrichtung und nicht bei Ihnen persönlich.

Besonderheiten in BD-Online

Für die Dienstplanung über die Buchungssoftware BD-Online gelten für Angestellte einige Besonderheiten gegenüber Niedergelassenen:

  • Dienste können nur nach Freigabe der ärztlichen Leitung gebucht werden.
  • Diensttausch oder -abgabe darf nur durch die Einrichtung vorgenommen werden.
  • Die automatische Dienstzuteilung erfolgt nicht direkt an Sie, sondern an die Einrichtung.

Klären Sie organisatorische Fragen zum Bereitschaftsdienst daher direkt mit Ihrer ärztlichen Leitung bzw. der Praxis- oder MVZ-Verwaltung.