Arbeitsvertrag und Vergütung

Kein einheitlicher Tarifvertrag

Im Gegensatz zu vielen anderen Berufsfeldern gibt es für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung keinen branchenweiten Tarifvertrag. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag individuell zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ausgehandelt wird. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist daher besonders wichtig.

Checkliste: Worauf Sie im Arbeitsvertrag achten sollten

  • Arbeitszeit und Teilzeitregelungen
  • Vergütung – Fixgehalt und mögliche variable/leistungsbezogene Anteile
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Fortbildungsregelungen (Freistellung, Kostenübernahme)
  • Genaue Aufgabenbereiche und Tätigkeitsorte (inkl. eventueller Zweigpraxen)
  • Regelungen zu Eltern- und Teilzeit

Unser Tipp

Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterschrift von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Medizinrecht oder einem Ihrer Berufsverbände prüfen. Die KVBB informiert Sie gern über allgemeine Rahmenbedingungen, kann jedoch keine individuelle Rechtsberatung zu Vertragsinhalten leisten.

Tätigkeit an mehreren Standorten

Eine Anstellung kann auch die Tätigkeit an verschiedenen Praxisstandorten (Zweigpraxen) umfassen – vorausgesetzt, dies ist im Arbeitsvertrag geregelt und wurde durch den Zulassungsausschuss sowie die KVBB genehmigt.