Kaltschlingen jetzt im EBM
Kostenpauschale 40460 ab Oktober leitliniengerecht erweitert
Praxen können die Sachkosten für Kaltschlingen bei Resektionen im Rahmen von Ösophago-Gastroduodenoskopien, Koloskopien und Rektoskopien ab 1. Oktober 2026 über den EBM abrechnen. Dafür hat der Bewertungsausschuss die Kostenpauschale 40460 erweitert.
Sie kann nun gemäß den Empfehlungen der aktuellen S2k-Leitlinie „Qualitätsanforderungen in der gastrointestinalen Endoskopie“ sowohl für Einmal-Kaltschlingen als auch für Einmal-Heißschlingen abgerechnet werden. Der Begriff „Heißschlinge“ ersetzt die bisherige Bezeichnung „Hochfrequanzdiathermieschlinge“.
Da die Kaltschlinge vor allem für die Entfernung von Polypen (gutartige Schleimhautwucherungen) empfohlen wird, wurde die Kostenpauschale 40460 um drei Gebührenordnugspositionen ergänzt:
- GOP 01741 (Totale Früherkennungskoloskopie)
- GOP 13421 (Zusatzpauschale Koloskopie)
- GOP 13422 (Zusatzpauschale (Teil-) Koloskopie erweitert).
In den entsprechenden EBM-Abschnitten wird der Begriff „Hochfrequenzdiathermieschlinge“ durch „Heiß- oder Kaltschlinge“ ersetzt.