Honorar

Honorarverteilung im 1. Quartal 2026

Die Berechnung der Honorarverteilung für das I. Quartal 2026 basiert auf dem von der Vertreterversammlung am 13. März 2026 beschlossenen Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Änderungen gab es in der Anlage 3 HVM zu den förderungswürdigen Leistungen: Unter anderem wird die rheumatologische Versorgung mit 87.500 Euro je Quartal gefördert. Die MGV-Vereinbarung für das Jahr 2026 befand sich zum Zeitpunkt der Honorarverteilung noch in der redaktionellen Endabstimmung.

Eckdaten der Honorarverteilung I/2026

Der aktuelle Orientierungspunktwert beträgt 12,7404 Cent.

Für die Vergütung der Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) standen insgesamt ca. 260,8 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds gemäß § 7 HVM ergab folgende Beträge:

Hausärztlicher Versorgungsbereich

  • Die hausärztlichen Leistungen des Kapitels 3 EBM inkl. der durchgeführten Hausbesuche werden unquotiert nach der Euro-Gebührenordnung vergütet. Der Mehrbedarf von voraussichtlich circa 7,5 Mio. Euro wird von den Krankenkassen finanziert.
  • Die Fachgruppe der Kinder- und Jugendmedizin erhält die Leistungen des Kapitels 4 EBM zum vollen Orientierungswert (OW) vergütet. Hierfür wird voraussichtlich ein zusätzlicher Betrag in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro wird von den Krankenkassen bereitgestellt.
  • Die Auszahlungsquote für die förderungswürdige Leistungen lag bei 89,853 Prozent. Aufgrund fehlender Gelder war eine leichte lineare Anpassung notwendig.
  • Die nicht unter die „Entbudgetierung“ fallenden haus- und kinderärztlichen Leistungen wurden in diesem Quartal unquotiert vergütet. Ausgenommen sind die im Eigenlabor erbrachten Leistungen, für welche die allgemeine „Laborquote“ von 85 Prozent gilt.

Fachärztlicher Versorgungsbereich

  • Kalkulatorisch fehlten ca. 14,3 Mio. Euro für eine Vollvergütung der RLV/QZV-Leistungen. Die überschreitenden Leistungsmengen wurden mit einer Auszahlungsquote von 15,031 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet.
  • Die Vergütung der Humangenetik wurde gleichmäßig quotiert. Die Mindestauszahlungsquote von 71,061 Prozent wurde angesetzt. Um diese zu gewährleisten erfolgte eine Stützung aus fachärztlichen Mitteln von voraussichtlich ca. 1,2 Mio. Euro.
  • Die Auszahlungsquote für die förderungswürdige Leistungen lag bei 95,695 Prozent. Aufgrund fehlender Gelder war eine leichte lineare Anpassung notwendig.

Weitere förderungswürdige Leistungen

  • Die Förderung des ambulanten Operierens gemäß Kapitel 31.1 bis 31.5 EBM bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wurde mit einer Auszahlungsquote von 98,357 Prozent honoriert.
  • Die Zuschläge zur Förderung der dermatologischen Versorgung in einzelnen Regionen wurden unquotiert vergütet.
  • Die Zuschläge für die neue Förderung der rheumatologischen Versorgung wurden ebenfalls unquotiert ausgezahlt.

Honorarfonds Labor

  • Die Leistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM und des Labor-Wirtschaftlichkeitsbonus wurden gleichmäßig auf eine Mindestauszahlungsquote von 85 Prozent quotiert. Um diese Quote auszahlen zu können, musste eine Stützung erfolgen.
  • Auch für die aus dem Honorarfonds Labor zu vergütenden Kostenpauschalen nach GOP 40089 bis 40095 EBM wurde erneut die Mindestquote von 85 Prozent angesetzt.

Honorarfonds Bereitschaftsdienst und Notfall

  • Die erbrachten Leistungen wurden gemäß Sicherstellungsstatut nach Euro-Gebührenordnung zuzüglich Sicherstellungspauschalen vergütet.

Die Honorarergebnisse der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolumina sind nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Quartal I/2026

119,5 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Leistungen der Kinder- und Jugendheilkunde
(inkl. Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich)

12,9 Mio. €

100 %

Hausärztliche Leistungen des Kapitels 3 EBM sowie hausärztlich durchgeführter Hausbesuche
(inkl. Schätzung für den Fremdkassenzahlungsausgleich)

106,9 Mio. €

100 %

Ausgleichzahlungen der Krankenkassen

-9,7 Mio. €

 

NVI/Bereinigungen nach § 13 SGB V/Honorarrückstellungen

0,5 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

0,4 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

0,8 Mio. €

 

Vergütung für allgemeine hausärztliche Leistungen
(gem. § 10 HVM)

7,0 Mio. €

 

  • Segment Leistungen der Schmerztherapie nach den Abschnitten 30.7.1 und 30.7.2 EBM

0,8 Mio. €

100 %

  • Segment Leistungen der Ultraschalldiagnostik nach Kapitel 33 EBM

0,79 Mio. €

100 %

  • Segment psychotherapeutischen Leistungen nach Abschnitt 35.1 EBM (Psychosomatik) bzw. psychodiagnostischen Testverfahren nach Abschnitt 35.3 EBM

3,57 Mio. €

100 %

  • restliche von Haus- und Kinderärzten erbrachte Leistungen

1,81 Mio. €

100 %

Leistungsbezogene Honorarfonds

0,4 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

0,02 Mio. €

100 %

Kinderärztlich durchgeführte Haus- und Heimbesuche

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,03 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u.32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,4 Mio. €

85 %

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Quartal I/2026

114,4 Mio. €

Quoten

darunter:

 

 

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)

3,7 Mio. €

71,061 %

Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

5,2 Mio. €

100 %

NVI/Bereinigungen nach § 13 SGB V/Honorarrückstellungen

-1,5 Mio. €

 

Entnahme für den Strukturfonds

0,3 Mio. €

 

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

17,3 Mio. €

 

Ausgleich Zentrale Honorarfonds (Labor/Bereitschaftsdienst)

0,7 Mio. €

 

Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)

0,9 Mio. €

 

Leistungsbezogene Honorarfonds

9,0 Mio. €

 

Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

1,1 Mio. €

100 %

Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

2,2 Mio. €

71,061 %

Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüchen (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM

1,7 Mio. €

100 %

Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

0,01 Mio. €

97,925 %

Haus- und Heimbesuche
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

0,4 Mio. €

92,092 %

Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

1,9 Mio. €

74,942 %

Vergütung der Balneophototherapie (GOP 10350 EBM)

0,05 Mio. €

93,424 %

Vergütung der Kapselendoskopie (GOP 13425 bzw. 13426 EBM)

0,01 Mio. €

71,061 %

Anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit

0,001 Mio. €

100 %

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern
(Abschnitt 38.2 EBM)

0,01 Mio. €

100 %

Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

0,006 Mio. €

100 %

Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

0,6 Mio. €

85 %

Vergütung der Laborgrundpauschalen (GOP 12210 und 12222-12224 EBM)

1,0 Mio. €

100 %

 Arztgruppenbezogene Honorarfonds

3,6 Mio. €

 

Sonstige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie

0,06 Mio. €

86,843 %

Sonstige Leistungen von Fachärzten für innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt

0,3 Mio. €

83,087 %

Sonstige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten

2,6 Mio. €

76,126 %

Sonstige MGV-Leistungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

0,5 Mio. €

78,006 %

Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich

(Leistungen von Fachärzten Labormedizin, für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)

0,2 Mio. €

85,443 %

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

75,3 Mio. €

 

Sonderverträge

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 130,4 Mio. Euro vergütet. In der folgenden Darstellung sind die umsatzstärksten Leistungen welche außerhalb der MGV vergütet wurden aufgeführt.

GKV-Leistungen außerhalb der MGV / Sonderverträge 
Quartal I/2026

Gesamt

Leistungen des ambulanten Operierens

15,2 Mio. €

Präventionsleistungen/Hautkrebsscreening

18,4 Mio. €

Erstbefüllung elektronische Patientenakte

2,3 Mio. €

Wegepauschalen

0,6 Mio. €

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/ Probatorik sowie psychotherap. Sprechstunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologische Therapie

24,2 Mio. €

Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)

2,9 Mio. €

Dialysesachkosten

16,0 Mio. €

Zuschläge zur PFG

1,3 Mio. €

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,8 Mio. €

DMP

13,4 Mio. €

Mammographie-Screening

2,6 Mio. €

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. €

Onkologievereinbarung

2,2 Mio. €

Sozialpsychiatrievereinbarung

1,4 Mio. €

Schutzimpfungen

2,6 Mio. €

TSVG-Leistungen

11,0 Mio. €

Notfalldatenmanagement

0,2 Mio. €

Strahlentherapie

3,9 Mio. €

Kinder- und Jugendpsychiatrie

1,3 Mio. €

Kohärenztomographie

1,7 Mio. €

Kooperations- und Koordinationsleistungen Kap. 37 EBM

1,6 Mio. €

Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge

5,4 Mio. €

Versichertenentwicklung I/2026 zu I/2025

Für die Höhe der MGV bleibt die Entwicklung der Versichertenzahlen ein wesentlicher Faktor. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sank die Zahl der gesetzlich Versicherten in Brandenburg um 0,36 Prozent.

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    Fachbereich Statistik/Honorar