Offene Antwort auf das Schreiben des Kreistags des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 17.09.2026
Sehr geehrte Frau Nau, sehr geehrter Herr Reinhardt, sehr geehrter Herr Dr. Wacker, sehr geehrte Frau Ilgner,
wir nehmen Ihre Sorgen zur Zukunft der medizinischen Versorgung ernst, denn als Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) stehen wir im gesamten Flächenland Brandenburg für eine bedarfsgerechte und zukunftsfeste ambulante Versorgung. Ihre Darstellung, die KVBB würde die Etablierung eines MVZ in Wittstock blockieren, weisen wir zurück. Wir haben die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Wittstock mit Blick auf die Versorgungsbedarfe der Einwohner umfassend bewertet. Die verfügbaren Arztsitze für ein neues MVZ-Angebot sind benannt.
Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, legen wir Ihnen die aktuelle, vollständige Versorgungslage für Wittstock gerne nochmals offen:
In der Region stehen aktuell drei hausärztliche Versorgungsaufträge, zwei neurologische Versorgungsaufträge sowie je ein halber Versorgungsauftrag für HNO und Urologie zur Verfügung. Für die Urologie liegt bereits ein Antrag der OGD Ostprignitz-Ruppiner Gesundheitsdienste GmbH, ein Tochterunternehmen des Universitätsklinikums Ruppin-Brandenburg (UKRB), für einen Standort in Neuruppin vor. Dieser zählt wegen der kreisweiten Bedarfsplanung auch für die Versorgung von Wittstock und zeigt, dass auch halbe Zulassungen für ein MVZ attraktiv sind. Zudem ist Wittstock in der hausärztlichen Versorgung, der Dermatologie und der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde als Förderregion ausgewiesen. Neue Praxen dieser Fachrichtungen werden von der KVBB mit bis zu 55.000 Euro gefördert.
Diese Zahlen kommunizieren wir seit Monaten am Runden Tisch und gegenüber dem Land, Landkreis, Kommune und dem potentiellen Träger.
Was bedeutet das konkret?
Mit diesen offenen Sitzen lässt sich in Wittstock sofort eine Praxis oder ein MVZ eröffnen. Was dafür fehlt, ist ein Träger, der die Versorgungsaufträge übernimmt, die Ärztinnen bzw. Ärzte und das erforderliche Praxispersonal anstellt und die Praxen an einem entsprechend baulichen und infrastrukturell geeigneten Ort in Wittstock betreibt. Die anstehende Entscheidung zur Trägerschaft sowie zu den Investitionen und zu tragenden Kosten liegt allein bei der Stadt, dem Landkreis und dem UKRB. Wir unterstützen weiterhin jeden interessierten Träger aktiv.
Dass wir als KVBB handeln, zeigen die konkreten Verbesserungen der letzten Monate:
- Die gynäkologische Versorgung wurde aufgestockt.
- Es wurde ein 3/4 ausgenärztlicher Versorgungsauftrag nach Wittstock verlagert.
- Seit April dieses Jahres steht eine kardiologische Zweigpraxis zur Verfügung.
Das sind keine Ankündigungen, das ist bereits umgesetzte Versorgung für die Menschen vor Ort.
Zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen:
Versorgungsaufträge außerhalb der Bedarfsgrenzen setzen einen objektiven medizinischen Bedarf einschließlich einer gesicherten zusätzlichen Finanzierung voraus. Das gesetzlich gedeckelte Honorarbudget aller zugelassenen Ärztinnen und Ärzte trägt keine zusätzliche Praxis mit. Dafür braucht es eine Finanzierungsbereitschaft und eine Vertragslösung mit den Krankenkassen oder eine andere Finanzierungslösung, die nachhaltig das Angebot sichert.
Die Krankenhausreform verändert die Versorgungslandschaft in ganz Brandenburg. Wenn Krankenhausleistungen wegfallen, ohne dass der ambulante Versorgungsbereich für die Übernahme bislang stationärer Leistungen gestärkt und finanziell ausgestattet wird, entsteht eine Unwucht in der Versorgung. Diese Grundsatzfrage lässt sich nicht mit einzelnen Zulassungsentscheidungen lösen. Sie gehört auf den Tisch von Land und Krankenkassen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist aktuell jedoch die gegenteilige Entwicklung eingetreten: Der ambulanten Versorgung drohen erhebliche Kürzungen, die sich landesweit auf alle Praxen auswirken werden.
Was die Errichtung einer KVBB-Eigeneinrichtung betrifft: Darüber entscheiden wir nicht nach freiem Ermessen, sondern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und nach Versorgungsgesichtspunkten. Geprüft werden u. a. die tatsächliche Versorgungssituation vor Ort, die bestehende Konkurrenzsituation sowie die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung und deren Auswirkung auf umliegende Praxen. Bewertet wird das Ergebnis nicht allein von der KVBB, sondern auch von den Ärztinnen und Ärzten vor Ort.
Die bereits zugesagten Fördermittel der Landesministerien für die bauliche Entwicklung der Tuchfabrik fließen ausschließlich in die Sanierung und Ertüchtigung des Gebäudes. Für den Betrieb und die Honorierung zusätzlicher Praxen stehen sie nicht zur Verfügung.
Dass der Landkreis die Notfallrettung ab Oktober durch einen dritten Rettungswagen verstärkt, begrüßen wir weiterhin ausdrücklich. Ergänzend organisiert die KVBB den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Über die Rufnummer 116117 erreichen Patientinnen und Patienten bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden rund um die Uhr die passende ambulante Versorgung.
Sehr geehrte Damen und Herren, den Menschen in Wittstock ist mit gegenseitigen Schuldzuweisungen nicht geholfen. Als KVBB haben wir unsere Hausaufgaben gemacht. Wer zukünftig in Wittstock die offenen Versorgungsangebote übernimmt, liegt nicht in unserer Verantwortung.
Catrin Steiniger Dr. med. Stefan Roßbach-Kurschat
Vorsitzende des Vorstandes Stellv. Vorsitzender des Vorstades