Abrechnung

Lungenkrebs-Früherkennung: Zwei weitere Fachgruppen

Ab 1. Oktober 2026 können auch Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung die Erstberatung (GOP 01876) und die Berichterstellung (GOP 01875) für die Untersuchung zur Lungenkrebs-Früherkennung durchführen und abrechnen.

Bisher war dies nur für die Fachgruppen Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin sowie Innere Medizin möglich.

Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung können gemäß Präambel 3.1 EBM an der hausärztlichen und gemäß Präambel 13.1 EBM an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen und sind damit an der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung beteiligt.

Durch die Ergänzung der vierten Bestimmung zum Abschnitt 1.7.2 EBM können künftig auch diese Arztgruppen die Leistungen gemäß Abschnitt D. III der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie durchführen und abrechnen.

Die Prüfzeit der GOP 01876 wurde im Anhang 3 zum EBM von vier auf fünf Minuten korrigiert.